Die Therapie mit opioidhaltigen Analgetika ist schrittweise zu beenden, wenn in der Einstellungsphase (maximal 12 Wochen) die individuellen Therapieziele nicht erreicht werden bzw. (aus Patienten- und /oder Arztsicht) bedeutsame Nebenwirkungen auftreten, während der weiteren Behandlung die individuellen Therapieziele nicht mehr erreicht werden bzw. (aus Patienten- und /oder Arztsicht) nicht ausreichend behandelbare bzw. nicht erträgliche Nebenwirkungen auftreten, die individuellen Therapieziele durch andere medizinische Maßnahmen (z.B. Operation, Bestrahlung, ausreichende Behandlung des Grundleidens) oder physiotherapeutische oder physikalische oder psychotherapeutische Maßnahmen erreicht sind, der Patient die rezeptierten opioidhaltigen Analgetika missbräuchlich verwendet.

Opioidentzug als therapeutische Maßnahme: Bei Patienten mit persistierenden starken Schmerzen und/oder Beeinträchtigungen unter langfristiger Einnahme von opioidhaltigen Analgetika kann ein Opioidentzug innerhalb eines multimodalen Therapieprogrammes als therapeutische Maßnahme erwogen werden.

Der Entzug wird stufenweise durchgeführt: abhängig von der Stärke der Entzugssymptomatik wird die Dosis der Schmerzmittel reduziert. Begleitend zur Abdosierung des Schmerzmittels werden bei Bedarf Begleitmedikamente verabreicht, die entsprechende Entzugssymptome lindern.

Quelle: Patientenleitlinie 145/003 - Langzeitanwendung von Opioiden bei chronischen Nicht Tumorbedingten Schmerzen „LONTS“ AWMF 145/003 - Langzeitanwendung von Opioiden bei nicht tumorbedingten Schmerzen - "LONTS" aktueller Stand: 09/2014, Überarbeitung 01/2015